Stand: 27.10.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen Abiball 2026 19.06.2026

  1. 1. Hausordnung

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptieren Sie die Hausordnung des Stadions an der Gellertstraße, in dem die Veranstaltung stattfindet. Sie verpflichten sich dazu, diese Regeln einzuhalten.

  1. 2. Verlassen der Veranstaltung

Beim Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht keine Möglichkeit für ein erneutes Entwerten der Karte. Nur das Tragen eines gültigen Bändchen berechtigt einen erneuten Eintritt.

  1. 3. Rücknahme von Eintrittskarten

Die Rücknahme von Karten ist ausgeschlossen. Im Falle eines Ausfalls des Balls ist die Rückerstattung nicht garantiert. Die Weitergabe der Karten an Dritte ist bedingt erlaubt (siehe 4).

  1. 4. Weitergabe der Eintrittskarten an Dritte

Für eine Weitergabe der Eintrittskarte an Drittpersonen muss die Erlaubnis des Organisationsteam des Abiball 2026s eingeholt werden, andernfalls wird die Karte nicht als gültig angesehen.

  1. 5. Haftung bei Absage

Im Fall der Absage oder Terminverschiebung der Veranstaltung werden keine Kosten

(z.B. Anfahrt) ersetzt.

  1. 6. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Zum Ball werden Film- und Tonaufnahmen, sowie Fotos angefertigt, mit deren späterer Verwendung für Öffentlichkeitsarbeit Sie sich durch den Kauf der Karte und den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.

  1. 7. Mitbringen von gefährlichen Gegenständen

Das Mitbringen von Gläsern, Dosen, Stöcken, Waffen, Feuerwerksartikeln, jegliche Art von Drogen und anderweitigen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Bei Feststellung von verbotenen Gegenständen werden diese vom Organisationsteam eingezogen und nach der Veranstaltung an den/die EigentümerIn zurückgegeben.

  1. 8. Mitbringen von eigener Verpflegung

Das Mitbringen sowie das Einnehmen von eigenen Getränken oder eigenem Essen ist nicht gestattet.

  1. 9. Taschen- und Ausweiskontrollen

Der Vorbehalt der Durchführung von Taschen- und Ausweiskontrollen wird mit dem Kauf der Karte akzeptiert. Bei Ausweiskontrollen sind Personalausweise oder Reisepässe erlaubt.

  1. 10. Verursachte Schäden

Im Falle von Personenschäden oder einer Beschädigung fremden Eigentums, sowohl des Inventars des Stadions an der Gellertstraße, als auch des Eigentums anderer Personen, müssen die entstandenen Kosten durch die verursachende Person getragen werden.

  1. 11. Ende der Veranstaltung

Die Veranstaltung endet für alle BesucherInnen um 01:30 Uhr.


Die Missachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Missbrauch der Karte werden geahndet und ziehen den sofortigen Verfall der Eintrittskarte, beziehungsweise einen Verweis von der Veranstaltung mit sich. Diese AGBs können jederzeit ohne Benachrichtigung geändert werden. Der Zustimmende verpflichtet sich, die AGBs in regelmäßigen Abständen durchzulesen.